Bankrecht

Privatkredit

Wenn Freunde oder Familienmitglieder den Privatkredit nicht zurückzahlen.

„Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ - dieses Sprichwort kennt wohl jeder und auch die meisten werden es wohl nachvollziehen können. Denn der Familie, seinen Freunden oder Bekannten einen Privatkredit zu geben liegt zwar oft nahe, ist aber ist für beide Seiten nicht unbedingt das Beste.

Ein Privatkredit bei Freunden oder der Familie ist sicherlich eine günstige Alternative zum Bankkredit und hat für den Darlehensnehmer viele Vorteile. Sinnvoll für das Verhältnis untereinander ist es aber mitunter nicht. Die wenigsten Kreditgeber machen sich zu Beginn Gedanken darüber, was eigentlich passiert, wenn der Kreditnehmer nicht rechtzeitig oder gar nicht zurückzahlt. Was kann man bei einem Privatkredit überhaupt tun, wenn man das Gefühl hat, man werde sein Geld nie wieder sehen?

Wenn reden nichts mehr bringt.

Nachdem man noch mal höflich gefragt hat, wie es denn mit der Rückzahlung aussieht und nach mehrmaligem Auffordern die Zahlungen trotzdem ausbleiben, bleibt meist nur eine Möglichkeit - zu härteren Methoden greifen. Die Einschaltung eines Anwalts - auch zwischen Familienmitgliedern - erscheint daher zwingend und unausweichlich. Auch die Möglichkeit der Einleitung eines Mahnverfahrens besteht, bringt einen aber nur dann an das gewünschte Ziel, wenn zwei Vorraussetzungen vorliegen. Der Darlehensnehmer darf die Forderungen nicht bestreiten und bei ihm muss überhaupt etwas zu vollstrecken sein. Ist man diesen Schritt gegangen steht eins außer Frage - die Beziehung zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber wird wohl kaum noch zu retten sein.

Die einzige Möglichkeit um den Familienfrieden oder die Freundschaft auch im Falle eines Privatkredites zu bewahren, ist sich früher zu überlegen wie es im Fall der Fälle weitergeht. Um die Erstellung eines Vertrages kommt man daher wohl kaum herum. In dem Vertrag sollte man festhalten, welche Summe geschuldet ist, ob Zinsen gezahlt werden sollen und wie hoch diese sind, wann das Geld zurückgezahlt werden soll und vor allem wie es zurückgezahlt werden soll. Geht es um Raten oder nicht, wenn ja wie hoch sind diese und wann sollen sie auf dem Konto eingehen. Schließlich sollte man auch daran denken sich die Übergabe des Darlehens quittieren zu lassen, nicht dass der Kreditnehmer noch auf die Idee kommt zu behaupten, er habe das Geld nie bekommen.

Sicherheit geht vor - auch bei Privatkrediten.

Selbst wenn man vertraglich alles festgehalten hat, ist es nicht selten der Fall, dass beim Darlehensnehmer überhaupt kein Geld mehr vorhanden ist. Dabei kommt es vornehmlich immer darauf an, wofür der Darlehensnehmer das Geld überhaupt verwendet hat. Geht es um die Finanzierung einer Reise, eines Kleinwagens oder ähnlichem, ist das Geld wohl von vornherein weg. Geht es beispielsweise um eine Immobilie, sieht die Sache schon ganz anders aus. Eventuell kann einfach nichts mehr zurückgezahlt werden, weil man nicht der einzige Gläubiger ist und eine Reihe von anderen Gläubigern in der Reihe vor einem stehen.

Für diese Fälle macht es Sinn, sich auch vorher über Sicherheiten geeinigt zu haben. So besteht zum einen die Möglichkeit der Eintragung einer Grundschuld - insofern der Privatkredit in eine Immobilie investiert werden soll. Im Falle der Nichtrückzahlung, hat man bis zur Höhe des eingetragenen Betrages einen Rückzahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer. Probleme ergeben sich aber dann, wenn auch die Bank Ansprüche geltend macht. Im Falle einer Zwangsversteigerung und einem gravierenden Wertverlust der Immobilie bleibt meist nicht genug für beide Parteien übrig. In Betracht käme noch eine vorherige Abtretung von Gehaltsansprüchen. Doch ob man als Freund oder gar Familienmitglied dies vereinbaren wird, ist wohl mehr als fraglich.

Fest steht, dass man sich immer zweimal überlegen sollte, ob man einen Privatkredit an nahe Angehörige oder Freunde gibt. Denn wenn es zu Problemen kommt, sieht man meist sein Geld aber auch das Familienmitglied oder den Freund nie wieder.



Stand: 24.11.2011


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