Verbraucherrecht

Auflagefläche

Neue Designideen der Möbelindustrie haben einschneidende Auswirkungen – vor allem was die Auflagefläche und den Bodenbelag betrifft.

Der harte Konkurrenzkampf der Möbelindustrie zwingt die einzelnen Hersteller zu neuen Designideen, um sich von anderen Produkten im Möbelbereich abzugrenzen. Im Bereich der Büromöbelhersteller finden wir verstärkt fahrbare Büromöbel, die das moderne, flexible Büro der Zukunft prägen sollen. Auf Möbelmessen kann man den zusammenklappbaren und abschließbaren Schreibtisch sowie fahrbare Sideboards, Steharbeitsplätze für den bandscheibengeschädigten Mitarbeiter und so weiter finden.

Der Stauraum dieser Möbelstücke lässt Spielraum für einige hundert Kilogramm Gewicht. Dieses Gewicht lastet auf vier Möbelrollen und soll die Flexibilität des modernen, arbeitenden Menschen gewährleisten. Betrachtet man diese modernen Möbelrollen – man könnte sie auch als Röllchen bezeichnen - erkennt man den Zusammenhang und die künftig auftretenden Problemstellungen im Bereich von Bodenbelägen.

Die Bilder aus der Fachpresse von tiefen Furchen und Eindrücken bei elastischen Bodenbelägen sind dem ein oder anderen noch gut im Gedächtnis. Die Klebstoffindustrie hat durch Modifikation von Klebstoffen, etwa durch Faserklebstoffe, ebenso reagiert wie namhafte Sachverständige und deren Ausarbeitungen über Zahnleisten, Klebermengen et cetera. Nach diesen Erkenntnissen konnte man guter Hoffnung sein, dass das Thema der Eindrücke bei elastischen Belägen in naher Zukunft rückläufig sein wird. Unter diesem Eindruck muss man aber bei Möbelrollen, die auf einer Auflagefläche von beispielsweise drei Millimetern Gewichte von 80 Kilogramm und mehr auf Bodenbeläge übertragen, im wahrsten Sinne des Wortes die Hände über den Kopf zusammenschlagen.

Die Edelstahlmöbelrollen weisen kleine filigrane Gummilaufflächen auf, die durch die Eigenspannung des Gummiringes in einer Nut gehalten werden.

Dieser Gummiring / Gummilauffläche hat eine Auflagefläche von drei Millimetern. In diesem Zusammenhang ist gut vorstellbar, dass bei mehrfacher Bewegung unter den entsprechenden Lasten der Gummiring reißen kann und die scharfkantige Edelstahlnut, die den Gummiring festhält, wie die Schneide eines Messers den Untergrund beschädigt.

Auch die filigrane, zu diesem Möbelsystem passende Doppelrolle, die aus zwei Gummilaufflächen besteht, kann aus der Sicht des Bodenlegerhandwerks wohl kaum eine sinnvolle Gewichtsverteilung gewährleisten. Vergleicht man die noch gar nicht so alten Normen für Räder und Rollen, zum Beispiel die DIN EN 12526 und auch die DIN EN 12528 „Möbelrollen“, erkennt man die seit langem bekannten Lenkrollen mit einem Rad, Lenkdoppelrollen oder auch die Kugelrolle. Die neuen Räder, die unter dem Gesichtspunkt des Designs kreiert wurden, spiegeln sich in den Normen nicht wider.

Die modernen Schreibtischfüße beziehungsweise deren Auflageflächen wirken mit einem Durchmesser von sechs bis acht Zentimetern als ideale Auflagefläche und spiegeln eine optimale Gewichtsverteilung vor. Verschiebt man solch einen Schreibtisch, erkennt man auf Teppichböden ringartige Vertiefungen, die sich wie Stanzeisen in den Teppichboden bohren.

Auf die Nachfrage bei den Herstellern, weshalb die Auflageflächen nicht plan gearbeitet werden, erhält man die Antwort, dass durch den bedeutend geringeren Materialanteil Kosteneinsparungen möglich sind.

Ganz abgesehen davon, dass der Materialgrad des Spritzformteils scharfkantig aufliegt und zusätzliche Beschädigungen hervorrufen kann. Dieser Materialgrad wird ebenfalls aus Kostengründen nicht mehr gebrochen oder die Form des Spritzteils nicht mehr so oft wie früher überarbeitet. Bei Tischbeinen mit einem Durchmesser von etwa sechs Zentimetern wirkt die Auflagefläche von einem bis 1,5 Zentimetern im Vergleich zu den scharfkantigen Auflageflächen fast als ideale Gewichtsverteilung für Tischbeine.

Auch in Kantinen, Raucherzimmern und Teeküchen halten Möbel Einzug, deren Auflagefläche schlicht als Fehlplanung bezeichnet werden muss. Filigrane Hocker verteilen das Gewicht auf vier oder fünf Stahlrohre, die elegant geschwungen einen sicheren Stand des Hockers gewährleisten. Die Auflageflächen der Stahlrohre werden mit Kappen und Stopfen versehen. Der Durchmesser des Abdeckstopfens beträgt dabei häufig 1,5 Zentimeter. Unter dem Aspekt der Gewichtsverteilung bei fünf Stuhlbeinen entspricht das eigentlich auch einer vertretbaren Lastverteilung. Betrachtet man jedoch die Auflagefläche auf einem glatten Unterboden genauer, kann man deutlich erkennen, dass der Abschluss des Stahlrohrs den Winkel der Auflagefläche nicht widerspiegelt. Der Abschlussstopfen weist lediglich eine Auflagefläche von zwei bis drei Millimetern auf, der Rest hängt buchstäblich in der Luft. In solch einem Fall erkennt man, dass offensichtlich technisch ausgereifte Lösungen immer seltener werden.

Aus gutachterlicher wie auch aus juristischer Sicht werden sich künftig zunehmend Fragen aufdrängen, die da lauten: Hat die Möbelindustrie aufgrund der offensichtlichen Fehlplanung als Verursacher für Schäden einzustehen? Muss der Verkäufer dieser Möbel im Zuge seiner Hinweispflicht auf mögliche Schäden hinweisen? Wer hat die Schäden, die durch solche Punktlasten und Rollen entstehen, zu vertreten? Es bleibt nur zu hoffen, dass man nicht wieder wie in der Vergangenheit zu dem Ergebnis kommen, dies gehöre zur Hinweispflicht des Verkäufers von Bodenbelägen.



Stand: 11.09.2013


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